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Auf dieser Website findest du Informationen zur Coronaschutz-Impfung und zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Überblick SARS-CoV-2-Impfstoffe

Dr. Steffen Amann ist Chefapotheker der Krankenhausklinik der München Klinik 

Wie funktioniert eigentlich unser Immunsystem gegen bakterielle oder virale Erreger?

Welche Arten der Impfstoffe existieren gegen SARS-CoV-2 Viren?ffffffffffffffffffffffffff


Arten der Impfstoffe

Es gibt ganz klassisch die Lebendimpfstoffe. Damit hat das Impfen angefangen. Damals wurden Krankheitserreger genutzt. Inzwischen sind es bei Lebendimpfstoffen abgeschwächte Krankheitserreger. Die Krankheitserreger werden verimpft, um das Immunsystem zu trainieren. Die abgeschwächten Erreger führen aber im Allgemeinen nicht zu einer Erkrankung. Diese Lebendimpfstoffe gibt es aber für SARS-CoV-2, also für die Corona Infektion nicht. Sie werden zum Beispiel bei Masern verimpft.

Der nächste Schritt nach der Entwicklung der Lebendimpfstoffe war die Erfindung von Totimpfstoffen. Man hat Bakterien oder Viren genommen und diese abgetötet beziehungsweise Teile dieser abgetöteten Bakterien/Viren verwendet. Das ist auch heute nach wie vor ein übliches Verfahren. Diese klassischen Totimpfstoffe werden zum Beispiel bei der Grippe-Impfung eingesetzt.

Für das Corona Virus gibt es auch diese Impfstoffe. Einen, der gerade in Entwicklung ist und der das sogenannte Spike-Protein des Coronavirus enthält, wird von der Firma Valneva entwickelt und ist in dem Zulassungsverfahren seit Dezember 2021 bei der EMA. Es wird daher noch eine Weile dauern, bis dieser Impfstoff zur Verfügung steht. Aktuell gibt es dazu noch keinen aktuellen Termin.

Es gibt dazu auch den chinesischen Impfstoff von der Firma Sinovac, namens "Coronavac". Der ist seit Mai 21, auch im europäischen Zulassungsverfahren. 

Die nächste Weiterentwicklung, die auch unter die Totimpfstoffe fallen, jedoch wesentlich spezifischer sind, sind die sogenannten Proteinimpfstoffe. Die enthalten ganz selektiv, das heißt speziell und gereinigt, ein Protein, zum Beispiel das Spike-Protein des Coronavirus, das im Labor hergestellt wird. Dieses kann dann verimpft werden, sodass daran das Immunsystem lernen und üben kann.

Der Impfstoff, der gerade zugelassen worden ist und ab Anfang März für die Impfung sogar speziell für Pflegeberufe reserviert auf den Markt gekommen ist, heißt "Novaxovid" von der Firma Novavax.

Vektor-Impfstoffe enthalten einen Bauplan, also die genetische Information für das Spike-Protein des Coronavirus, aus dem der Körper selber des Spike-Protein produzieren kann und damit das Immunsystem trainiert. Um diesen Bauplan zu transportieren, nimmt man ein abgetötetes nicht vermehrungsfähiges Virus, ein Adenovirus zum Beispiel, indem man diesen Bauplan hineinbastelt. Da gibt es zwei Vertreter, das "Waxzevia" von der Firma AstraZeneca oder den "Janssen-Impfstoff" von der Firma Johnson und Johnson. Die sind in Deutschland auch intensiv verimpft worden. Auch der russische "Sputnik-Impfstoff" gehört mit in diese Gruppe, der sogenannten Vektor-Impfstoffe. Dieser befindet sich in der europäischen Zulassung bereits seit März letzten Jahres. Hier ist nicht zu erwarten, dass dieser Impfstoff in Deutschland oder in Europa zeitnah zur Verfügung steht.

Auch die mRNA-Impfstoffe enthalten einen Bauplan, also die genetische Information für das Spike-Protein des Coronavirus, aus dem der Körper selber des Spike-Protein produzieren kann und damit das Immunsystem trainiert. Hier ist der Bauplan schon als Matrize, also als Gussform sozusagen, zu transportieren. Wir sprechen von der mRNA, also die Messenger RNA. Das ist die Erbinformation, die in die Produktionsstätten des Körpers hinein diese Information trägt. Die mRNA ist aber sehr empfindlich. Deswegen ist sie in Nanopartikeln verpackt und kann als solche gespritzt werden. Und das ist ein ganz neues Verfahren, was sehr gut funktioniert - eine neue Technologie. Ein Impfstoff ist der sogenannte "Comirnaty", da steckt das RNA auch sogar im Wort drinnen, von der Firma BionTech/Pfizer und das "Spikevax" von der Firma Moderna.

Alle Infos zur Booster-Impfung

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Chancen und Grenzen der Booster-Impfung

Im Prinzip läuft die Booster-Impfung genauso ab, wie eine ganz normale Impfung. Bei der Grundimmunisierung geben wir immer zwei Dosen in einem Abstand von drei bis vier Wochen oder auch ein bisschen länger. Hier nimmt man üblicherweise den gleichen Impfstoff für die Grundimmunisierung.

Beim Boostern kann man übrigens auch wechseln. Es gibt eine Studie, wo man gesehen hat, dass zum Beispiel der Wechsel von einem Combinator von BionTech in der Grundimmunisierung und Spikevax, also Moderna, in der Boosterung zur höchsten Ausbildung von Antikörpern geführt hat. Das Entscheidende der Studie war, dass man sehen konnte, dass die Boosterung noch mal einen erhöhten Effekt brachte. Entscheidend ist, dass man im Normalfall im Abstand von etwa sechs Monaten, inzwischen auch bis zu drei Monaten, eine dritte Impfung setzt.

Grundsätzlich: Was macht das Impfen so wichtig? Wir haben drei Ebenen, die wir uns anschauen sollten. Das ist einmal der Eigenschutz. Das heißt wir wollen selber verhindern, dass wir krank werden. Wir wollen ein Immunsystem haben, das trainiert ist. Dann ist es der Fremdschutz. Das heißt alle, die um uns herum sind -das sind unsere Freunde und Familie - wollen wir schützen und nicht infizieren. Natürlich auch nicht die Patientinnen und Patienten, die besonders keinen Schutz aufbauen können. Was auch total wichtig ist: Die Impfung verhindert die Ausbreitung.

Das ist wie ein Schneeballsystem, da explodiert eine Erkrankung. Und wenn wir hier die Infektionsketten abbrechen, dann haben wir einen guten Effekt, diese Pandemie einzubremsen. Deswegen: Alle diese drei Punkte verstärkt man durch die Boosterung. Das heißt, wir haben zum einen nochmal eine deutliche Zunahme der Antikörper. Zum anderen wird die Dauer und die Stärke der zellulären Abwehr durch die Booster-Impfung noch mal deutlich stärker.

Also Omikron ist eine Variante des SARS-CoV-2-Virus, das einmal eine gewisse Veränderung im Spike Protein hat, sodass man natürlich die Frage stellen kann: „Wirkt die Impfung überhaupt noch?“ Da gibt es viele Untersuchungen inzwischen, die belegen, dass die Wirkung etwas schwächer ist, aber durchaus gut und weiterhin sehr gut bei der Veränderung der schweren Krankheitsverläufe und Intensivaufnahmen. Das andere, was man sehen muss: Der schwächere Verlauf ist relativ. Also wenn von hundert Patienten, wie im Moment, statt einem dann vielleicht nur noch von 500 Einer verstirbt, ist es immer noch ein hohes Risiko, was man hat und vor allem ein hohes Risiko, was man weiterträgt an die Menschen, die um einen herum sind. Also ja auch unbedingt unter Omikron impfen.

Ethik und Impfen

Verena Bikas ist Vorständin Bildung bei Diakoneo, einem der größten diakonischen Träger in Deutschland. Außerdem ist sie gelernte Pflegekraft und hat Informatik studiert.

Warum sollten sich Auszubildende in der Pflege impfen lassen?

Welche langfristige Auswirkungen folgen durch eine Impfpflicht in der Pflege?

Ist eine Impfpflicht in den Gesundheitsberufen in Ordnung?

Was können junge Auszubildende tun, wenn sie noch unsicher sind, ob die Corona-Schutzimpfung die richtige Entscheidung für sie ist?

Mythen zur Corona-Schutzimpfung

Dr. Steffen Amann ist Chefapotheker der Krankenhausklinik der München Klinik 

Kann bei Frauen, durch die Impfung, die Periode aussetzen?

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Welche „Langzeitfolgen“ gibt es? Und ist eine Corona-Infektion weniger 

Werden mit der Impfung Mirkochips verabreicht? sssssssssssssshhhddsdsdsdsdsds

Können Impfstoffe, die so schnell zugelassen wurden, überhaupt sicher sein?

Ist der Impfstoff wirkungslos, weil sich trotzdem Menschen anstecken können? dddddddd

Wenn das Virus mutiert, ist dann die Impfung wirkungslos?

Wird bei Allergien von einer Impfung abgeraten?

Kann man durch die Impfung sterben?

Kann die Impfung Krebs verursachen? dddddddd

Häufige Fragen zur Corona-Schutzimpfung

In Deutschland können sich grundsätzlich alle Menschen ab dem 5. Lebensjahr gegen Covid-19 impfen lassen. Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) können nur sehr wenige Personen nicht gegen COVID-19 geimpft werden. Wie bei jeder Immunisierung sollte auch eine COVID-19-Schutzimpfung erst nach sorgfältiger Anamnese durchgeführt werden. Hierzu ist es wichtig, mögliche Bedenken oder Allergien mit der impfenden Ärztin oder dem impfenden Arzt zu thematisieren. In jedem Fall sind die Fachinformationen zu beachten.

Seit dem 17. Dezember 2021 sind 5- bis 11-Jährige in die Impfkampagne einbezogen. Der Kinder-Impfstoff von BioNTech/Pfizer wurde Ende November in der EU zugelassen. Die Impfung wird mit einer geringeren Dosis als bei Erwachsenen vorgenommen. Die STIKO empfiehlt die Impfungen für 5- bis 11-Jährige mit Vorerkrankungen und bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern nach ärztlicher Aufklärung.

  • Comirnaty® wird für Impffähige ab 5 Jahre empfohlen (für 5-11-Jährige in eigener Darreichungsform mit angepasster Dosierung).
  • Spikevax® wird für Impffähige ab dem Alter von 30 Jahren empfohlen.
  • Janssen® wird für Impffähige ab dem Alter von 60 Jahren empfohlen (seit Mai 2021).
  • Nuvaxovid® wird für Impffähige ab dem Alter von 18 Jahren empfohlen

In Deutschland steht genügend Impfstoff für alle bereit. Wer sich impfen lassen möchte, kann einen Termin beim Arzt oder in einem Impfzentrum machen oder eines der niedrigschwelligen Impfangebote der Bundesländer vor Ort wahrnehmen. Darüber hinaus bieten viele Betriebe Impfungen an. Ab 8. Februar können auch Apotheken die Impfungen anbieten - entsprechend geschulte Apothekerinnen und Apotheker dürfen dann impfen.

Die STIKO empfiehlt allen grundimmunisierten Personen ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung. Erwachsene (Personen ab 18 Jahren) sollen 3 Monate nach der Grundimmunisierung „geboostert“ werden. Dazu ist eine einmalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Comirnaty® oder Spikevax®) vorgesehen.

Auch Personen, die mit dem Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca grundimmunisiert sind, können eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Vaxzevria® kommt seit Dezember 2021 in Deutschland nicht mehr zum Einsatz.

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren wird eine Boosterung mit Comirnaty 3 bis 6 Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen.

Als „geboostert“ gilt man ab dem Tag der Auffrischungsimpfung (3. Impfung/“Boosterung“). 

Ziel der Auffrischungsimpfkampagne ist es, schwere Krankheitsverläufe zu verhindern und die Verbreitung der Infektionen einzudämmen.

Folgende Covid-19-Impfstoffe stehen aktuell zur Verfügung:

  • Comirnaty® von BioNTech/Pfizer.
  • Spikevax® von Moderna
  • Janssen® von Johnson & Johnson
  • Nuvaxovid® von Novavax

Die Gültigkeit innerhalb von Deutschland beträgt 3 Monate. Dieser Zeitraum steht im Einklang mit der EU-Verordnung 2021/953 über Digitale COVID Zertifikate, nach der Genesenenzertifikate früh­estens 11 Tage bis höchstens 180 Tage nach dem Tag des ersten positiven Testergebnisses gültig sind.  Gemäß den fachlichen Vorgaben für Genesenennachweise im Sinne der Schutzmaßnahmen­ausnahme-Verordnung sowie der Coronavirus-Einreiseverordnung, wie sie mit Wirkung vom 15. Januar 2022 auf der Homepage des RKI publiziert worden sind, muss das Datum der Abnahme eines positiven PCR-Tests nunmehr mindestens 28 Tage und darf höchstens 90 Tage zurückliegen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Beschäftigte von beispielsweise Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen bis zum Ablauf des 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis, oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Arbeitgeber haben das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt kann die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu - den Einrichtungen, in denen die Nachweispflicht gilt, untersagen.

Das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) ist am 12. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Alle Personen, die in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen bis zum Ablauf des 15. März 2022 der Leitung den erforderlichen Nachweis vorlegen. Nach Ablauf des 15. März 2022 müssen sie den Nachweis auch der zuständigen Behörde vor- legen, wenn sie dazu aufgefordert werden. 

 

 

Die behördlichen Kontrollen können auch ohne eine Benachrichtigung durch die Leitung von Einrichtungen und Unternehmen über feh- lende Nachweise erfolgen 

Die Regelung des § 20a IfSG tritt am 1. Januar 2023 außer Kraft. 

Folgende Einrichtungen und Unternehmen sind umfasst: 

  • Krankenhäuser
  •  Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen 
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  •  Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten
    Einrichtungen vergleichbar sind. Dazu gehören u.a. Hospizdienste, spezialisierte
    ambulante Palliativversorgung (SAPV), Blutspendeeinrichtungen
  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen (dazu gehören auch Betriebsärzte)
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe 
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen me dizinische Unter-
    suchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt
    werden
  •  Rettungsdienste
  • Sozialpädiatrische Zentren nach § 119 SGB V
  • Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder
    schweren Mehrfachbehinderungen nach § 119c SGB V
  • Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX und Dienste der
    beruflichen Rehabilitation
  • Begutachtungs- und Prüfdienste, die auf Grund der Vorschriften des SGB V oder
    SGB XI tätig werden

Die betroffenen Personen müssen einen der folgenden Nachweise vorlegen: 

  • Einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nummer 3 der COVID-19 Schutzmaßnah- men-Ausnahmenverordnung 
  • Einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nummer 5 der COVID-19 Schutz- maßnahmen-Ausnahmenverordnung
  • Ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindi- kation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können. 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Warum du dich als Auszubildende impfen lassen solltest

Schütze dich selbst
Der Impfschutz sorgt dafür, dass du selbst geschützt bist und dein Immunsystem rascher reagieren kann, wenn es in Kontakt mit den SARS-CoV-2-Viren tritt.

Trage zur Herdenimmunität bei
Wissenschaftler:innen gehen aktuell davon aus, dass erst wenn circa 85 Prozent der Bevölkerung immun sind, die Pandemie vorübergeht.

Schütze deine Mitmenschen
Du minimierst das Risiko, die Viren zu übertragen und Andere damit anzustecken. Da du weniger/leichter krank wirst und weniger hustest und Schnupfen hast, verbreitet sich COVID-19 weniger.

Vermeide einen schlimmen Krankheitsverlauf
Es gibt einige Personen und Personengruppen, die schwer an einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus erkranken. Das kannst du vermeiden.

Du bist eine Vorbildfunktion
Als Auszubildende in der Pflege bist du ein Vorbild und hast einen wichtigen Einfluss auf Patient:innen, Bewohner:innen und Angehörige. Wenn du dich selbst impfen lässt, kannst du Andere dazu motivieren.

 

Alle Infos zur Booster-Impfung: Doc Felix erklärt, was du wissen musst

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Verabreichte Impfstoffdosen:

In Deutschland wird gegen #Corona geimpft. So viele Impfstoffdosen wurden schon verabreicht:
RKI, Stand, 04.03.2022

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Gesamte verabreichte Impfstoffdosen
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Grundimmunisiert+Auffrischung

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